Koch: Musikalisches Lexikon

Contrast,

<390> bezeichnet die Zusammenstellung gewisser Merkmale, die unähnlichen Gegenständen eigen sind, oder nach Sulzers Erklärung: [FN: Theorie der schönen Künste, Art. "Gegensatz"]

"Die Erhebung, oder lebhaftere Wirkung eines Gegenstandes, in so fern sie aus der Vergleichung desselben mit einem Gegenstande, der ihm unähnlich ist, entsteht. - Wenn man einen brutalen Menschen neben einem kaltsinnigen und gelassenen zugleich sieht, so wird unsre Vorstellung von der Heftigkeit des einen durch das gelassene Wesen des andern lebhafter."

- Auf ähnliche Art wirkt der Contrast auch in der Musik; ein sanfter Satz in einem starken und geräuschvollen Tonstücke hebt sich merklich mehr heraus, als unter andern Sätzen von sanfter Bewegung; ein nach dem forte eintretender Satz mit schwachem Tone vorgetragen, scheint weit schwächer zu klingen, als wenn er unter andern Sätzen erscheint, die alle piano vorgetragen werden; die langsame Bewegung wird durch <391> die vorhergehende geschwindere, die geschwinde durch die vorhergehende langsame gehoben u.s.w.

Die Tonkunst ist sehr reich an Mitteln zur Hervorbringung des Contrastes; es gehört aber bey dem Ausdrucke einer bestimmten Empfindung auf Seiten des Tonsetzers ein sehr feines Kunstgefühl dazu, sich dieser Mittel zweckmäßig zu bedienen. Ein wenig zu viel bringt oft den größten Nachtheil, und verwischt nicht selten das ganze Tongemälde.

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