Koch: Musikalisches Lexikon

Gavotte,

<630> ein Tanzstück von munterem und angenehmen Charakter. Sie ist zwar nicht in gesellschaftlichen Tänzen, wohl aber in theatralischen sehr gebräuchlich. Zu ihrem Eigenthümlichen gehört

  1. eine gerade Taktart, und zwar der Zweyzweyteltakt in einer bestimmten, nicht allzugeschwinden Bewegung;
  2. daß sie geradzählige rhythmische Theile hat, die noch überdies im zweyten Takte einen fühlbaren Einschnitt enthalten müssen;
  3. daß sie mit allen ihren melodischen Theilen mit zwey Vierteln im Aufschlage des Taktes anfängt;
  4. daß sie aus zwey Theilen bestehet, deren jeder acht Takte enthält, und
  5. daß sie keinie geschwindern Noten, als Achtel verträgt.

Wenn die Gavotte in Parthien (welches jedoch anjetzt selten geschieht) gebraucht wird, ist ihr Umfang auf keine bestimmte Anzahl von Takten eingeschränkt. In dem ersten Theile behält man zwar gewöhnlich die Zahl von acht Takten bey; in dem zweyten Theile aber bindet man sich an gar keine bestimmte Taktzahl; und alsdenn ist es auch nicht nothwendig, daß alle melodische Theile gleichzählig seyn müssen.

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