Koch: Musikalisches Lexikon

Kirchenconcert.

<829> Man verstehet darunter ein für ein gewisses Instrument gesetztes, und zum Gebrauche für die Kirche bestimmtes Concert. Es unterscheidet sich von dem Kammerconcerte dadurch, daß die Sätze, aus welchen es bestehet, nicht von einander abgesondert, sondern unmittelbar mit einander verbunden sind, und daß es in einem ernsthaftern Style abgefaßt wird. Gemeiniglich ist es auch nicht so lang ausgeführt, wie ein Concert für die Kammer.

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