Koch: Musikalisches Lexikon

Probe.

<1171> Es ist unmöglich, daß bey der Aufführung großer Tonstücke die Ausführer der verschiedenen Stimmen derselben sogleich prima vista den <1172> eigentlichen Charakter eines jeden besondern Theils solcher Tonstücke fassen, den wahren Sinn jeder Stelle treffen, die Begleitung dem Charakter derselben gemäß einrichten, den Vortrag jeder besondern Stimme dem Ganzen anpassen, und überhaupt alles, was zur guten Ausführung nothwendig ist, in Anwendung bringen können, so lange ihnen der Charakter und Inhalt eines solchen Tonstückes noch ganz unbekannt ist. Man ist daher gewohnt, vor der öffentlichen Aufführung solcher Tonstücke Privataufführungen zu veranstalten, die man Proben nennet. In diesen Proben lernt nicht nur jeder Ausführer den Charakter und Inhalt des ganzen Kunstproduktes, und den besondern Inhalt seiner vorzutragenden Stimme kennen, und wird dadurch in den Stand gesetzt, seinen Vortrag dem Inhalte des Ganzen anzupassen, sondern es wird unter der Anleitung des Anführers des Orchesters auch zugleich alles berichtigt, was zur guten Ausführung des Ganzen nothwendig ist; dahin gehört z.B. der wahre Ausdruck dieser oder jener Stelle, ohne welchen keine Ausführung von guter Wirkung seyn kann u.s.w. Kurz die Proben sind eigentlich das Privatstudium eines Orchesters, und von ihren bessern oder schlechtern Einrichtungen hängt der bessere oder schlechtere Vortrag eines ganzen Orchesters ab.

Bey Opern und Cantaten pflegt gemeiniglich der Kapellmeister die vier Hauptinstrumente, nemlich die erste und zweyte Violine, die Viole und die Grundstimme, und zwar nur einfach oder höchstens zweyfach besetzt, zuerst allein probiren zu lassen, damit nicht nur diese Hauptstimmen zuerst völlig berichtigt werden, ehe das ganze Orchester zusammen probirt, sondern damit sich auch die übrigen Ausführer jeder dieser Hauptstimmen in Ansehung des Vortrags nach demjenigen richten können, der diesen ersten Proben, die man die Quartett-Proben nennet, schon beygewohnt hat.

Vor der ersten öffentlichen Aufführung einer Oper oder Operette <1173> pflegt man das ganze Stück eben so, wie bey den öffentlichen Aufführungen, erst einmal privatim aufzuführen, damit man beurtheilen kann, ob alles, was dabey nothwendig ist, in dem gehörigen Zustande sey. Diese Privataufführung wird die Hauptprobe genannt.

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