Koch: Musikalisches Lexikon

Quartett.

<1199> (Quartetto.) Ein Tonstück von vier concertirenden Singstimmen, die sich, unter Begleitung einer Grundstimme und verschiedener Nebenstimmen, bald wechselsweis, bald zusammen vereinigt, hören lassen. Das Quartett ist sowohl in der Cantate, als in der Oper gebräuchlich, besonders kömmt es oft in den Finalen der Akte der modernen Opern vor, und ist eine der schweresten Aufgaben für den Tonsetzer. Die Schwierigkeiten, von welchen bey Gelegenheit des Duetts von der Vereinigung zweyer verschiedener Stimmen von abstechendem Charakter, geredet <1200> worden ist, werden durch die Vereinigung vier verschiedener Stimmen ungleich vermehret, so daß es nur Tonsetzer vom ersten Range wagen können, diese Gattung der Kunstprodukte zu setzen, ohne daran zu scheitern. Unter den neuern Komponisten ist diese Gattung des mehrstimmigen obligaten Gesanges von Mozart sehr vorzüglich bearbeitet worden.

Zuweilen bezeichnet man mit dem Worte Quartett auch die anjetzt so sehr beliebten Instrumentalstücke für vier obligate Instrumente ohne weitere Begleitung, die man gewöhnlicher Quatuor nennet. Siehe Quatuor.

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