C. Ph. E. Bach: Versuch ... 1. Teil

Zweytes Hauptstück. Von den Manieren.

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Fünfte Abtheilung. Von dem Mordenten. [§ 1-15]

<80ii> §. 1. Der Mordent ist eine nöthige Manier, welche die Noten zusammen hängt, ausfüllet und ihnen einen Glantz giebt. Er ist bald lang, bald kurtz. Sein Zeichen im erstern Falle ist

nebst der Ausführung abgebildet; jenes wird niemahls verlängert, diese aber wohl, wenn es nöthig ist (a). Der kurtze Mordent nebst seiner Würckung ist bey (b) zu sehen.

§. 2. Ohngeachtet man gemeiniglich einen langen Mordenten nur allein über lange Noten, und einen kurtzen über kurtze Noten abzubilden pflegt; so findet sich dennoch jener oft über Viertheilen und Achttheilen, nachdem die Zeitmaaße ist, und dieser über Noten von allerley Geltung und Länge.

§. 3. Man hat noch eine besondere Art, den Mordenten, wenn er gantz kurtz seyn soll, zu machen.

Von diesen beyden zugleich angeschlagenen Noten <81ii> wird alleine die oberste gehalten, die unterste hebt man gleich wieder auf. Dieser Ausdruck ist nicht zu verwerffen, so lange als man ihn seltener als die anderen Mordenten anbringt. Er kommt bloß ex abrupto, d.i. ohne Verbindung vor.

§. 4. Diese Manier liebt hinaufgehende oder springende Noten vorzüglich; bey herunter springenden kommt sie nicht so oft, bey fallenden Secunden gar nicht vor. Sie läßt sich im Anfange, in der Mitte, und am Ende eines Stückes finden.

§. 5. Sie hängt die geschleiften Noten, sie mögen gehen oder springen, ohne und mit einem Vorschlage zusammen Fig. LXXIII.

Dieses Verbinden geschiehet am öftersten bey einer steigenden Secunde; dann und wann auch ausserdem durch Vorschläge (*). Wenn der Mordent über einem Vorschlage von unten, vor einem Sprunge sich finden läßt (a), so muß die Haupt=Note lang seyn, damit sie so viel als nöthig ist von ihrer Geltung verliehren könne, um diesem Vorschlage durch einen langen Mordenten einen Nachdruck zu geben. In diesem Falle verbindet und füllet diese Manier zugleich. Bey den Recitativen pflegt dieser Fall zuweilen vorzukommen.

§. 6. Der Mordent nach einem Vorschlage wird nach der Regel des Vortrags der Vorschläge leise gemacht.

§. 7. Der Mordent wird bey auszuhaltenden Noten zur Ausfüllung gebraucht; also trift man ihn, wie wir bey Fig. LXXIV. sehen, über <82ii> bindenden (a), punctirten (b), und rückenden Noten an; diese letzten mögen auf einem Tone oft hinter einander (c), oder bey Abwechselung der Intervallen rücken (d). Bey dieser letztern Art von Noten läßt sich der Mordent am besten über der einmahligen Wiederholung des vorigen Tones anbringen (e).

In diesen Rückungen füllt der Mordent nicht allein, sondern er macht zugleich die Noten gläntzend.

§. 8. Bey den Exempeln mit (a) und (b) kan man anmercken, daß man, wenn ja die Zeit-Maaß so langsam wäre, daß auch ein langer Mordent zum Ausfüllen nicht hinreichen wolte, diese lange Noten dadurch verkürtzet, indem man sie noch einmahl anschlägt, und ohngefehr so vorträgt, wie wir in der Abbildung unter eben den Buchstaben sehen. Diese Freyheit muß man nicht anders als aus Noth und Vorsicht brauchen. Man muß den Absichten des Verfassers eines Stückes dadurch nicht Tort thun. Man wird diesem Fehler dadurch leicht entgehen können, wenn man durch den gehörigen Druck und durch die Unterhaltung einer Note gewahr wird, daß unser Instrument den Ton länger aushält, als viele glauben mögen. Man muß also bey Gelegenheit des langen Mordenten weder die Schönheit des Nachklangs verhindern, und denselben, so wie die übrigen, weder über jeder etwas langen Note anbringen, noch zu lange aushalten. Bey allen Ausfüllungen durch Mordenten muß allezeit noch ein kleiner Zeit-Raum übrig bleiben und der am besten angebrachte Mordent wird eckelhaft, wenn er sich wie der Triller, in einer geschwinden Verbindung an die folgende Note anschließt.

§. 9. Der Mordent über springenden und abgestossenen Noten giebt ihnen <83ii> einen Glantz. Es wird hierzu meistentheils der kurtze gebraucht. Man findet ihn über Noten, welche man in Ansehung der Harmonie anschlagende zu nennen pflegt, und welche daher oft von besonderm Gewichte sind, Fig. LXXV. (a); bey gewissen Brechungen (b), und bey vollstimmigen Griffen in der Mitte (c), allwo bey einer etwas langen Note auch der lange Mordent statt haben kan; diese Manier kommt ebenfalls vor bey abgestossenen punctirten Noten, wo die Puncte nicht gehalten werden (d), und wo Pausen darauf folgen (e). Wenn nach einigen kurtzen Noten, welche theils um eine Secunde steigen (f), theils springen (g) eine längere nachfolget: so wird er bey dieser letztern angebracht.

§. 10. Unter allen Manieren, kommt der Mordent im Basse, ohne daß man ihn andeutet, am öfftersten vor, und zwar über Noten, welche in die Höhe gehen (h),

oder springen (i), bey und ausser Cadenzen, besonders wenn der Baß nachhero eine Octave herunter springt (k).

§. 11. Wegen der Versetzungs-Zeichen richtet sich diese Manier, wie die Triller nach den Umständen. Oft kriegt der unterste Ton dieser Manier, wegen der Schärfe, ein Versetzungs=Zeichen Tab. VI. Fig. LXXVI.

§. 12. Damit man nach einer kurtzen Note die nöthigen Finger zum Mordenten gleich und frey habe, so nimmt man zuweilen eine besondere Finger=Setzung vor Fig. LXXVI. Diese Applicatur erfordert ein mäßiges Tempo und rechtfertiget sich aus der kurtzen Abfertigung der punctirten Noten, vermöge welcher nach eingesetztem vierten Finger der <84ii> Daumen und der zweyte Finger zur Ausübung des Mordenten gleich bereit da seyn müssen. Man hat bey der langen Note mit dem dritten Finger Zeit genug, die Hand um ein weniges nach der rechten Seite rücken. Wenn diese Passagie ohne Puncte oder in geschwinder Zeit=Maasse vorkommt, alsdenn bleibt man bey der gewöhnlichen Ordnung der Finger.

§. 13. Da wir gesehen haben, daß der Mordent, zumahl wenn er lang ist, bey lang auszuhaltenden Noten zur Ausfüllung gebraucht wird; so kan er auch nach einem Triller in diesem Falle vorkommen; man muß ihn aber durch die Theilung der langen Note von dem Triller absondern. Ausser dieser Vorsicht würde es unrecht seyn, unmittelbar nach dem Triller den Mordenten anzubringen, weil man niemahls die Manieren hinter einander häufen soll. Nach der bey Fig. LXXVII. abgebildeten Ausführung eines Exempels ist also beyden Anmerckungen ihr Recht wiederfahren.

Die Währung des Mordenten richtet sich nach dem Tempo, welches allerdings nicht geschwinde seyn darf, weil man sonst dieses Hülfs-Mittel nicht nöthig hat.

<84ii> §. 14. Bey dieser Gelegenheit kann man anmercken, daß der Mordent und der Prall=Triller zwey entgegengesetzte Manieren sind. Der letzte kan nur auf eine Art, nehmlich bey einer fallenden Secunde angebracht werden, wo gar niemahls ein Mordent statt hat. Das eintzige haben sie mit einander gemein, daß sie beyderseits in die Secunde hineinschleiffen, der Mordent im hinaufsteigen, und der Pralltriller im heruntergehen. Bey Fig. LXXVIII. sehen wir diesen Fall deutlich vorgestellt.

<85ii> §. 15. Bey Gelegenheit des Mordenten muß ich einer willkührlichen Manier Erwehnung thun, welche wir zuweilen in langsamen Stücken im Anfange, und vor Fermaten oder Pausen, besonders von Sängern hören. Die simplen Noten, wo diese Manier statt hat, sammt ihrer Ausführung finden wir unter

Da diese letztere den Noten eines Mordenten vollkommen ähnlich ist, und der Fall, wo man auf sie trifft, einen Mordenten leidet, nur daß er nach dem gewöhnlichen Vortrage zu bald vorbey gehen dürffte, so kan man diese Manier für einen langsamen Mordenten ansehen, welcher ausser diesem Falle verwerflich ist.

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