Koch: Musikalisches Lexikon

Aufhaltung.

<170> Wenn in der Tonkunst von einer Aufhaltung die Rede ist, so betrifft sie entweder einen ganzen Satz, oder nur die Aufhaltung einzelner Töne, und zwar entweder blos in melodischer, oder auch in harmonischer Rücksicht.

Unter der Aufhaltung des Satzes selbst verstehet man die Verzögerung der völligen Entwicklung eines Gedankens oder Satzes. Eine solche Verzögerung kann geschehen, durch die unmittelbare Fortsetzung einer in der Melodie enthaltenen Notenfigur. So wird z.B. folgender Satz <171>

Notenbeispiel Sp. 171/172, Nr. 1

<|> durch die Fortsetzung seiner Notenfigur mehr verwickelt, und die Entwickelung <|> desselben verzögert; als

Notenbeispiel Sp. 171/172, Nr. 2

<|> Oder die Aufhaltung der Entwickelung wird durch einen mit dem Cäsurtone eintretenden Anhang <|> bewirkt; z.B. wenn die Endigungsformel des Satzes bey Fig. 1, so wie bey Fig. 2 aufgehalten wird.

Notenbeispiel Sp. 171/172, Nr. 3

<|> Die Aufhaltung der völligen Entwickelung eines Satzes kann ferner hervorgebracht werden, durch den Gebrauch der so genannten Takterstickung, von welchem Prozesse man an seinem Orte [FN: Siehe Takterstickung] Beyspiele findet; und endlich auch durch die Trugschlüsse, von welchen der Artikel <|> Cadenz die nöthigen Beyspiele enthält.-

Beyspiele von der Aufhaltung einzelner melodischen Töne geben uns theils die Vorschläge, theils auch diejenigen Aufhaltungen der melodischen Hauptnoten, die man mit dem Ausdrucke Retartationen <173> zu bezeichnen pflegt. Siehe Retartation.

Die harmonische Aufhaltung entstehet, wenn eine in der schwachen Zeit des Taktes vorhandene Consonanz, die sich in dem folgenden guten Takttheile eine Stufe abwärts in eine andere Consonanz bewegt, auf dem Grundtone der letzten aufgehalten, und erst zur Dissonanz wird, ehe sie ihren Schritt in die Consonanz vollbringt. Siehe den Artikel Vorhalt.

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