Koch: Musikalisches Lexikon

Instrumentalmusik.

<791> Diejenigen Tonstücke, bey welchen alle Stimmen durch Instrumente ausgeführt werden, und wobey kein Gesang statt findet, wodurch sich die Dichtkunst mit der Musik vereinigt, pflegt man Instrumentalmusik zu nennen, und sie der Vocalmusik entgegen zu setzen, bey welcher Ton- und Dichtkunst unzertrennlich verbunden sind.

In den ältesten Zeiten war Poesie und Musik, oder Gesang und Instrumentalbegleitung stets vereinigt; bloße Instrumentalmusik kannte man gar nicht. Die erste Spur ihrer Trennung findet man in der Geschichte der Tonkunst ohngefähr 430 Jahre vor Christo, nemlich in der zweyten Pythiade, [FN: Siehe Musikalische Wettstreite] in welcher Sacadas aus Argos zuerst ohne Gesang als Solospieler auf der Flöte auftrat, und den Preis gewann. In der achten Pythiade bediente sich Agelaus aus Tegea auch der Zither als Soloinstrument, und erlangt den Siegeskranz. In diesem Zeitraume mußte also das Traktement dieser Instrumente schon so weit ausgebildet und vervollkommnet worden seyn, daß man es wagen konnte, den Zweck der vorher unzertrennlich vereinigten Poesie und Musik durch die unartikulirten Töne eines dieser Instrumente zu erreichen.

Ohngeachtet die Musik in dem Zeitraume der ersten Pythiaden ihr Jünglingsalter noch nicht erreicht haben konnte, so ist es dennoch sehr wahrscheinlich, daß man damals die Trennung des Gesanges von der Instrumentalmusik mit mehr Erfolge, als vielleicht in spätern Zeiten unter weniger günstigen Umständen, wagen konnte. Es ist nemlich bekannt, daß die Pythischen Spiele, an welchen ganz Griechenland Interesse fand, dem Apollo zu Ehren gefeyert wurden, und daß das Singstück, mit welchem sich jeder, der um den Preis stritt, unter Begleitung eines Instrumentes hören ließ, einen genau bestimmten Inhalt, nemlich Apolls Ueberwindung des Ungeheuers Pytho, zum Gegenstande haben mußte. Dieses <792> Tonstück hatte jederzeit fünf Abtheilungen; in der ersten wurde Apollo vorgestellet, wie er sich zum Kampfe rüstet, in der zweyten, wie er das Ungeheuer zum Kampfe auffordert, in der dritten begann der Kampf, in der vierten Abtheilung überwand er das Ungeheuer, und in der fünften tanzte er ein Siegeslied. - Der ganze Inhalt eines solchen Tonstückes, so wie der Inhalt und Charakter jeder Abtheilung desselben, war demnach für jedermann nicht nur ein bekannter, sondern auch ein interessanter Gegenstand. Die Empfindungen, die es ausdrücken sollte, waren also gleichsam in den Zuhörern schon aufgeregt; ihr Herz war unter den vorhandenen Umständen bloß für diese Empfindungen aufgeschlossen. Es ist daher sehr begreiflich, daß die Tonkunst unter diesen Umständen auch ohne Gesang, das ist, ohne mit der Dichtkunst vereinigt zu seyn, durch ihre unartikulirten, aber leidenschaftlichen Töne, die in ihrer Folge und Bewegung gewisse Aehnlichkeiten mit den natürlichen Aeußerungen dieser Empfindungen hatten, ganz bestimmt auf die Herzen der Zuhörer wirken konnte. Dieses waren die Umstände, unter welchen in dem angezeigten Zeitraume die merkwürdige Trennung des Gesanges vond er Instrumentalmusik vor sich ging, die in spätern Zeiten auf die Musik so großen Einfluß hatte, und auf der einen Seite die Veranlassung zu dem hohen Grade der Ausbildung gab, in welcher die Instrumentalmusik anjetzt ausgeübt wird, wo sie eine bestimmte Wirkung auf unser Herz nothwendig verfehlen muß.

Soll demnach die Instrumentalmusik als Nachahmung des Gesanges bestimmte Gefühle erwecken und unterhalten, so muß sie in solche politische, religiöse oder häusliche Umstände und Handlungen verflochten werden, die für uns von merklichem Interesse sind, und wobey unser Herz für den Ausdruck der <793> Empfindungen, die sie erwecken und unterhalten soll, empfänglich ist.

Die Musik gründet sich zwar auf unartikulirte Töne oder Empfindungslaute, [FN: Siehe Musik] die keiner Worte bedürfen, um gewisse Empfindungen auszudrücken; sie hat daher, unter den vorhin angezeigten ihr nöthigen und günstigen Umständen, weder pantomimischer Zeichen, noch Begriffe und Bilder durch Worte ausgedrückt, nöthig, um unmittelbar auf unser Herz zu wirken, und in uns angenehme oder unangenehme Empfindungen zu erwecken. Wenn sie es aber unternehmen soll, ins uns Gefühle anzufachen, wozu in der Lage, in welcher wir uns befinden, keine Ursache vorhanden, wofür unser Herz nicht aufgeschlossen ist, so fehlt es ihr, wenn es bloß durch die unartikulirten Töne der Instrumentalmusik geschehen soll, an Mitteln, unsern Herzen diese Gefühle interessant zu machen. Sie kann uns unter diesen Umständen nicht begreiflich machen, warum sie uns in sanfte oder traurige, in erhabene oder fröhliche Empfindungen versetzen will; sie kann in uns weder die Bilder desjenigen Uebels darstellen, welches Furcht oder Betrübniß veranlassen soll. Kurz, sie kann unsern Herzen kein merkliches Interesse an den Empfindungen, die sie ausdrückt, einflößen. Bey der Vocalmusik hingegen bereitet der Text den Zuhörer vor, hilft ihm zu der beabsichtigten Stimmung, und giebt den auszudrückenden Empfindungen Interesse. Weil nun noch überdies die bloße Instrumentalmusik nicht immer im Stande ist, nahe an einander grenzende Empfindungen mit ihren Modifikationen bestimmt genug auszudrücken, so gewährt die Vereinigung der Poesie mit der Musik auch in dieser Rücksicht unverkennbare Vortheile; so wie überhaupt die durch die menschliche Stimme hervorgebrachten Töne, es sey nun entweder wegen der Feinheit ihrer Modifikationen, oder es sey, daß die Art ihrer Schwingungen den Organen, <794> auf die sie wirken, analoger sind, auf uns ungleich stärkere Wirkung machen, als die Töne der Instrumente. Es bleibt daher eine ausgemachte Sache, daß der Gesang vor der bloßen Instrumentalmusik sehr merkliche und unleugbare Vorzüge behält.

Zu den Kunstprodukten für die Instrumentalmusik gehören,

  1. die Eröffnungstücke, die entweder großen Kunstwerken, wie z.E. der Oper und Cantate, oder den gewöhnlichen Concertmusiken, zur Einleitung dienen, und wobey die Hauptstimmen vielfach besetzt werden. Dahin gehören hauptsächlich die Ouvertüre, die Sinfonie und die Intrade;
  2. das Concert, womit sich einer oder mehrere Tonkünstler auf ihren Instrumenten in Begleitung eines ganzen Orchesters hören lassen, wie z.E. in einem Concerto grosso, oder in einem gewöhnlichen Kammerconcerte;
  3. die Sonatenarten, bey welchen eigentlich jede Stimme den Charakter einer Hauptstimme behaupten muß, welche die auszudrückende Empfindung nach einer individuellen Empfindungsart darstellet, und die daher auch jederzeit nur einfach besetzt wird. Hierher gehört das Solo, Duett, Trio, Quartett u.s.w. nebst den Parthien für mehrere obligate Instrumente;
  4. die zu feyerlichen Aufzügen bestimmten Tonstücke, wie z.B. der militärische Marsch, oder die bey bürgerlichen Aufzügen gebräuchlichen und dem Marsche ähnlichen Stücke;
  5. die zur Privatübung des Tonkünstlers gesetzten Stücke, wie z.E. das Capriccio, die Fuge, die Fantasie u.d.gl. Hierzu rechnet man gemeiniglich noch
  6. die Tanzmusik.

Unter diesen Tonstücken, von welchen in ihren besondern Artikeln gehandelt wird, haben die Aufzüge und die zum Tanze bestimmten <795> Stücke einen festbestimmten Charakter; allen übrigen kann der Tonsetzer einen willkührlichen, und seinem besondern Zwecke entsprechenden Charakter geben, den sie aber auch nothwendig erhalten müssen, wenn sie in kein zweckloses Tongeräusche ausarten sollen.

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