Koch: Musikalisches Lexikon

Vocalmusik,

<1699> ist der allgemeine Name, womit man alle Gattungen der Tonstücke bezeichnet, bey welchen die menschliche Stimme angewendet, und zugleich dadurch mit der Musik ein Produkt der Dichtkunst oder auch ein prosaischer Text vereinigt wird. Man setzt die Vocalmusik der Instrumentalmusik entgegen, weil in der letzten alle Töne, welche die Melodie und Harmonie eines Tonstückes bilden, durch Instrumente hervorgebracht werden, und von welchen aller Gesang völlig abgesondert ist. Weil von dem Gesange überhaupt schon in einem besondern Artikel gehandelt, und der Werth der Vocal- und Instrumentalmusik schon anderswo [FN: Siehe Instrumentalmusik] verglichen worden ist, so bleibt hier nur noch eine kurze Uebersicht der zum Vocalsatze gehörigen besondern Gattungen der Tonstücke übrig, woraus die größern Kunstprodukte der Vocalmusik zusammengesetzt sind. Es gehören dazu,

  1. das Chor, in welchem die Empfindung einer ganzen Volksmenge durch mehrere Singstimmen ausgedrückt wird, die alle vielfach besetzt, und entweder mit oder ohne Instrumentalbegleitung vorgetragen werden;
  2. die Arie mit ihren Abarten, der Ariette und Cavatine, in welche die Empfindung einer einzigen Person ausgedrückt, und die daher auch nur von <1700> einem einzigen Sänger, gemeiniglich mit Instrumentalbegleitung, vorgetragen wird. Hierher gehören auch das Duett, Terzett, Quatro u.s.w. in welchen zwey, drey oder vier Personen eine Empfindung, und zwar jede nach ihrer individuellen Empfindungsart ausdrücken;
  3. das Recitativ, eine besondere Art des Gesanges, die zwischen der bloßen Deklamation und zwischen dem eigentlichen Gesange das Mittel hält, und wozu der Text eigentlich nicht lyrisch ist. Erhebt sich in dieser Art der Tonstücke der Text zum Lyrischen, so geht der Satz entweder in den bey der Arie gewöhnlichen Gesang über, und wird ein Arioso genannt, oder der lyrische Inhalt des Textes wird durch Zwischensätze der Instrumentalmusik ausgedrückt, die zwischen die Absätze des Recitativ-Gesanges eingeschoben werden, und alsdenn nennet man den Satz ein Akkompagnement.
    Aus diesen drey Gattungen sind die größern Kunstprodukte der Vocalmusik, z.B. die Oper, das Oratorium oder die Cantate, zusammengesetzt. Zu den besondern Gattungen des Gesanges gehören aber auch noch
  4. das Lied, welches entweder zur Erbauung bey Gottesdienstlichen Versammlungen bestimmt, sehr einfach gesetzt, und unter dem Namen des Kirchenliedes oder Chorals bekannt ist, oder welches einen moralischen, politischen, historischen oder häuslichen Gegenstand u.s.w. zum Inhalte hat, und entweder von einer einzigen oder von mehrern Personen ohne oder mit Instrumentalbegleitung gesungen, und nach Beschaffenheit seines Inhaltes eine Ballade, ein Volkslied u.s.w. genannt wird;
  5. das Solfeggio, oder dasjenige Uebungsstück, welches ohne Text gesungen wird, und bestimmt ist, die Singorgane zur reinen <1701> Intonation der Töne, zum sichern Treffen der Intervallen, und überhaupt zu der bey dem Gesange nöthigen Biegsamkeit derselben zu gewöhnen.
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