<220> §. 21. Unveränderlich oder von kurzer Dauer sind alle Vorschläge:
Welche vor einer mehrmals wiederholten Note [...] stehen:

Vor einer (besonders etwas kurzen) Note, nach welcher mehrere von gleicher Geltung folgen:

Vor kurz abzusetzenden (gestoßenen) Tönen:

Vor springenden Intervallen:

Zu Anfang eines Satzes, oder eines einzelnen Gedankens &c. desgleichen nach einer Pause: <221>

Vor Rückungen: (synkopirten Noten:)

(Oft sind auch die Vorschläge vor Noten, nach welchen rückende folgen, wie bey (a), mit unter dieser Regel begriffen.)
Wenn vorher eine ähnliche Eintheilung verlangt worden ist:

Vor punktirten Noten in etwas geschwinder Bewegung (a), besonders zwischen Sprüngen (b):

Vor Einschnitten (a), besonders wenn durch einen etwas längern Vorschlag in diesem Falle eine Monotonie (fehlerhafte Eintönigkeit) entstände, wie bey (b):

<222> Wenn der Gesang eine Stufe steigt, und sogleich wieder in den vorigen Ton zurück tritt:

[FN: Diese beyden Regeln [9,10] leiden schon häufige Ausnahmen z.B. in langsamer Bewegung, oder wenn nach dem Vorschlage (über der Hauptnote) eine Manier folgt u.s.w.]