Türk: Klavierschule

Einleitung

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Voraussetzungen zum Klavierspiel (Fortsetzung) [§ 23-24]

<14> §. 23. Personen, besonders männlichen Geschlechtes, die das Klavier lernen wollen, sollten sich freylich mit solchen Arbeiten, wodurch die Finger steif werden, gar nicht abgeben: da das indeß nicht bey allen Musiklernenden zu vermeiden ist, so muß man ihnen wenigstens vorher sagen, daß sie in diesem Falle keine sehr fertigen Spieler werden können. Wer aber die Musik, und besonders das Klavierspielen, zu seiner Hauptbeschäftigung machen will, der muß dergleichen Arbeiten schlechterdings unterlassen, weil es nicht möglich ist, sich mit steifen Fingern die nöthige Fertigkeit zu erwerben.

§. 24. Das Klavier muß in dem §. 12. angenommen Sinne immer rein gestimmt seyn, wenn das Gehör nicht verdorben, und der Schüler dadurch zur Erlernung des Singens oder eines andern Instruments, z.B. der Violine &c. (wobey sehr viel auf die reine Intonation ankommt,) unfähig werden soll.

Repertoire für den Anfangsunterricht [§ 25-28]

§. 25. Man hüte sich beym Unterrichten, besonders im Anfange, Klavierauszüge von Operetten, Oratorien, Kantaten u.d.g. zu wählen; denn durch diese Stücke, die in ihrer Art vortreflich seyn können, wird die Fingersetzung des Lernenden sehr vernachlässiget, und besonders die linke Hand oft auf immer verdorben. Die wenigsten [FN: Ausnahmen giebt es allerdings, aber nicht viele.] Klavierauszüge sind hierzu brauchbar, ob sie gleich in der Folge, wenn sich der Scholar schon eine gute Fingersetzung eigen gemacht hat, zur Bildung des Geschmackes &c. nützlich werden können. Der Komponist schrieb die Arien, Duette, Chöre u.d.gl. nicht für das Klavier, sondern für verschiedene andere Instrumente. Was aber z.B. für die Violine sehr bequem gesetzt ist, das läßt sich, ohne viele Freyheiten in der Fingersetzung, auf dem Klaviere oft gar nicht, oder äußerst unbequem heraus bringen. Für den Anfänger, welcher das Richtige vom Fehlerhaften, oder von dem, was man nur aus Noth erlaubt, noch nicht zu unterscheiden weiß, sind daher dergleichen Stücke nicht. Selbst manche übrigens große Komponisten setzen für gewisse Instrumente, deren Behandlung und Eigenschaften sie nicht genug <15> kennen, so unnatürlich, daß oft der geübteste Spieler kaum damit fertig werden kann. ein verständiger Lehrer, welcher nicht auf den Namen, sondern auf die Sache sieht, wird seine Schüler mit dergleichen Arbeiten verschonen; denn ich setze voraus, daß er nichts zum Unterrichten wählt, was er nicht vorher genau untersucht und zu seinem Zwecje brauchbar befunden hat. Blos also solche Stücke, die ganz eigentlich für das Klavier, und zwar von guten Meistern gesetzt sind, worin auch für die linke Hand gesorgt ist, muß man daher beym Unterrichten gebrauchen, sie mögen übrigens neu oder alt seyn; denn wir haben bekanntlich viele alte, aber sehr gute, [FN: ... - Erwähnung der Kompositonen Händels, Couperins und J.S. Bach] hingegen eine Menge neuer höchst mittelmäßiger und ganz schlechter Stücke.

§. 26. [Auflistung verschiedener Unterrichtswerke und Sammlungen für Anfänger.]

<18> §. 28. Der Lehrer darf zum Unterrichten nicht immer Stücke von Einem Meister wählen, denn jeder hat seine besondere Manier, mit der man endlich bekannt wird, und für die man dann vielleicht ausschließende Vorliebe gewinnt; deswegen ist aber der Lernende noch nicht im Stande, die Arbeiten anderer Tonsetzer, wenn sie auch nicht schwerer, vielleicht wohl gar leichter sind, nach dem Sinne des Komponisten vorzutragen. Man muß daher dem Scholaren durch die Abwechselung nützlich zu werden suchen; denn die Mannigfaltigkeit gewährt überhaupt mehrere Vortheile. Sie unterhält, vergnügt mehr, giebt Anlaß zu nützlichen Regeln, Vergleichungen, Anwendungen; sie erweitert den Gesichtskreis, bestimmt die Empfindungen näher u.s.w. folglich sorgen diejenigen Lehrer, welche beym Unterrichten blos ihre eigenen Kompositionen spielen lassen - wären sie auch noch so vortreflich - in dieser Rücksicht nicht gut für ihre Schüler.

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