Koch: Musikalisches Lexikon

Angenehm

<144> ist der allgemeine Charakter aller Arten des Wohlgefallens oder der vergnügten Bewegungen der Seele. Diejenigen Empfindungen, die uns vergnügen, das ist, bey welchen in der Seele ein Begehren des Genusses zum Grunde liegt, bezeichnet man mit dem allgemeinen Namen der angenehmen Empfindungen. Nach Kant bestehet das Angenehme in demjenigen, was den Sinnen in der Empfindung gefällt. Leicht faßliche Beschäftigung der Sinne, und Erregung ruhig begehrender Gefühle, machen den Charakter des Angenehmen aus.

Der Tonsetzer, wenn er in seinem Werke das Angenehme herrschend machen will, muß sich in der Melodie leicht faßlicher Tonführungen von gefälligem Inhalte bedienen; er muß seinen Stoff auf das ungezwungenste darstellen, dem Rhythmus einen leichten Fluß geben, das heißt, die rhythmischen Theile nicht aus zu ungleichartigen Gliedern verbinden, die Harmonie in der natürlichen Folge der Akkorde, mit Vermeidung zu vieler Dissonanzen, fortschreiten lassen, und die Lichter und Schatten des Forte und Piano nicht zu grell auftragen.

Unter den Kunstprodukten der Tonsetzer vom ersten Range behaupten Grauns Werke am vorzüglichsten den Charakter des Angenehmen, und können daher Anfängern zum Studium des angenehmen Satzes nicht genug anempfohlen werden.

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