Koch: Musikalisches Lexikon

Cassatio,

<307> ital. Cassazione, heißt wörtlich eine Entlassung oder Abdankung, und soll ohne Zweifel eigentlich ein solches Tonstück bezeichnen, womit eine veranstaltete Instrumentalmusik beschlossen wird. Man verstehet aber gemeiniglich darunter (besonders in Italien) ein Tonstück, welches zur Absicht hat, daß es Abends im Freyen oder auf öffentlicher Straße ausgeführt werde. Es bestehet bald aus vier, bald aus mehrern Stimmen, die nur einfach besetzt werden, und die einzelnen Sätze desselben haben keinen bestimmten Charakter.

Weil diese Art der Tonstücke oft dazu angewendet worden sind, um des Nachts die jungen Schönen an ihre Fenster zu locken, und verliebte Zusammenkünfte anzuspinnen, so ist davon die Redensart Cassaten gehen entstanden, die so viel heißt, als auf verliebte Abentheuer ausgehen.

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