Koch: Musikalisches Lexikon

Entrée,

<539> bezeichnet am gewöhnlichsten einen dem ersten Allegro der Sinfonie ähnlichen Instrumentalsatz, womit ein Ballet eröffnet wird. Zuweilen giebt man diesen Namen auch einem besondern kleinen Tonstücke von mäßig langsamer Bewegung im Viervierteltakte, welches einen ernsthaften Charakter hat, und gemeiniglich aus zwey Reprisen bestehet. Anjetzt sind dergleichen kleinen Tonstücke selten mehr gebräuchlich, dagegen hat man bey der Sinfonie, zuweilen auch bey dem Concerte, einen kurzen Einleitungssatz von ernsthaften Charakter und langsamer <540> Bewegung, aber von willkührlicher Taktart, und ohne Reprisen, eingeführt, den man die Entrée der Sinfonie oder des Concertes nennen kann.

In einem andern Sinne heißt Entrée auch der Eintritt oder Zugang zu einer theatralischen Vorstellung oder zu einem veranstalteten Concerte, der entweder einer gewissen Anzahl von Personen unentgeltlich, oder vermittelst der Erlegung eines bestimmten Einlaßgeldes erlaubt wird. Man sagt daher z.B. die Entrée ist frey.

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