Marpurg: Anleitung zum Clavierspielen

Kap. 1.9.2 (Einleitung)

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Zweyter Artikel. Von den Spielmanieren.

[Einleitung]

<43> § 1. Man pfleget die Spielmanieren zum Unterscheid der eben gedachten willkührlichen, insgemein wesentliche Manieren zu nennen, weil sie überall in jedem Stücke gebraucht werden. Ein Stück kann wohl ohne jene willkührliche Zierrathen, aber niemahls ohne diese kleine wesentliche Ausschmückungen vorgetragen werden, und kein Instrument bedarf derselben mehr, als das Clavier.

§ 2. Doch so ungefällig und hart ein von allen Manieren entblößter Vortrag ist, so eckelhaft ist derjenige, wo alle Noten mit Zierathen verbrämet werden. Jenes macht die vortreflichsten Aufsätze plump und rauh; Dieses macht den wahren Gesang unkenntlich. Ein Musikus, der bey jeder Note trillert, kommt mir vor als eine affectirte Schöne, die bey jedem Worte einen Knicks machet.

<44> § 3. Wo lernet man aber, welche Note ausgeschmücket werden, oder an welchem Orte der Melodie diese oder jene Manier statt finden muß? Man suche solcher Musikalien habhaft zu werden, wo alle mögliche Manieren drüber gesetzet sind. Man höre Personen, die den Ruf haben, daß sie manierlich spielen, und zwar suche man solche Stücke von ihnen spielen zu hören, die man bereits kennet. Hiernach bilde man seinen Geschmack, und übe sich dabey selbst. Denn Regeln, die auf alle mögliche Fälle passen, hievon zu entwerden, ist unmöglich, so lange die Musik ein unerschöpfliches Meer der Veränderungen bleibet, und ein Mensch von dem andern in der Empfindung zum Theil unterschieden ist. Man versuche es, und gebe ein musikalisches Stück, wo annoch keine Manieren drüber stehen, an zehn unterschiedne Personen, wovon eine jede im guten Geschmacke der Zeit spielet, und man bitte sich ihre Manieren darüber aus. Bey gewissen Fällen werden vielleicht viele übereinstimmen; in den übrigen aber werden sie alle unterschieden seyn; jeder wird diese andere Zierathen nach der Portion seines besondern Geschmackes dazu setzen; der eine wird mehrere der andere weniger haben; der wird einen Triller gebrauchen, wo der andre nur einen Doppelschlag hat; dieser einen Vorhalt, wo jener einen Mordenten verlanget, und umgekehrt.

§ 4. Man siehet hieraus, wie nöthig es sey, wenn ein Componist will, daß ihn ein jeder ohne Unterscheid verstehen, und daß ein Stück so und nicht anders gespielet werden soll, daß er alle Manieren, sie seyn so geringe als sie wollen, eben so gut darüber setze, als er das Zeitmaaß desselben vorne beym Schlüssel angedeutet hat. ohne dieses lauffen seine Ausarbeitungen Gefahr, wo nicht ganz und gar verhunzet, doch verstellet zu werden. Er bilde sich ein, daß andere Personen, die seine Sachen spielen, in eben derjenigen Verfassung sind, in welcher er ist, wenn er fremde Sachen spielen soll. So wenig er nun den Sinn des Verfassers errathen kann, wenn derselbe nicht gehörig angezeiget ist: so wenig werden andere seinen Sinn errathen können, wenn er ihn nicht angezeiget hat.

<45> § 5. Es werden aber alle Spielmanieren entweder durch gewisse Figuren, oder durch kleine Hülfsnötchen angezeiget, oder sie werden ordentlich als andere Noten ausgeschrieben, und mit in den Tact gebracht. Das erste ist nöthig bey gewissen Manieren, die man nicht bequem genung mit Noten ausdrücken kann, z.E. bey einem Triller. Sollte derselbe mit Noten geschrieben werden, und ein Ausführer sollte sich nach der Anzahl der vorgeschriebnen Wechselschläge richten, so würde es ihm so beschwerlich seyn, als es einen Accompagnateur oder Grundspieler auf dem Claviere beschwerlich fallen würde, zu einem Solo den Generalpaß aus einer vierstimmigen Partitur zu spielen. Diese Zeichen aber müssen nicht ohne Noth vervielfältigt werden; was man mit leichterer Mühe und bequemer mit den Noten selbst ausrichten kann, dazu braucht man keine besondere Abzeichen. Deßwegen bedienet man sich § zweytens gewisser kleinen Hülfsnötchen, die auf die Zeit einer gewissen Grundnote zwar allerdings genommen, aber dessen ungeachtet nicht mit in den Tact eingetheilet, sondern der Einsicht des Ausübers zur Eintheilung überlassen werden. Weil aber hiemit auch öfters Verwirrung angerichtet werden kann; so ist man endlich § drittens verbunden, gewisse Manieren ordentlich so wie die übrigen Noten auszuschreiben, und ordentlich in den Tact einzutheilen, damit man die rechte Geltung derselben nicht verfehle.

§ 6. Uebrigens sind die Manieren, deren man sich in der heutigen guten Spielart bedienet, folgende:

  1. Die Bebung.
  2. Der Accent oder der Vorschlag und Nachschlag.
  3. Der Doppelvorschlag.
  4. Der Schleifer.
  5. Der Doppelschlag.
  6. Der Triller.
  7. Der Mordent.
  8. Die Zergliederung oder Brechung.
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