- Einzelstunden
- Monatspauschalen
- Sonstige Leistungen
- Das Kleingedruckte (Geschäftsbedingungen)
Einzelstunden
Erprobungs-Stunde à 60 Min. • 85,00 €
Die erste Unterrichtsstunde (gelegentlich auch als Schnupper-
oder Probestunde
bezeichnet) wird zunächst als Einzelstunde mit 85,00 € abgerechnet. Bei Abschluss eines Unterrichtsvertrags (Monatspauschale bzw. 10er‑Block) wird das Honorar der Erprobungs-Stunde angerechnet.
Unterrichtseinheit à 60 Min. • 85,00 €
Unterrichtseinheit à 90 Min. • 115,00 €
geeignet für fortgeschrittene Klavierspieler.
Unterrichtseinheit à 120 Min. • 140,00 €
geeignet für Klavierspieler, die sich auf Prüfungen oder Konzertauftritte vorbereiten wollen.
10 Unterrichtseinheiten à 60 Min. (10er-Block) • 650,00 €
Freie Terminvereinbarung: Sie sparen rund 20% gegenüber der einzelnen Unterrichtseinheit à 60 Minuten. Unterrichtet werden insgesamt 600 Minuten. Die Dauer der einzelnen Unterrichtseinheiten kann auf Wunsch auch individuell vereinbart werden. Zahlbar in zwei Monatsraten.
Monatspauschalen
Die Monatspauschalen sind eine preiswerte Alternative zu den Einzelstundentarifen.
Die Monatspauschalen beinhalten in der Regel 4-5 Unterrichtseinheiten im Monat. Der Unterricht findet ganzjährig statt, d.h. auch während der Schulferien, jedoch nicht an den gesetzlichen Feiertagen sowie zu Weiberfastnacht, am Rosenmontag und in der Zeit zwischen dem 24. und 31. Dezember.
Monatspauschale für 30 Min. Unterricht pro Woche • 160,00 €
Die Miniatur
-Unterrichtseinheit mit 30 Min. wird nur in Ausnahmefällen für Kinder mit Konzentrations- und Konditionsschwierigkeiten angeboten, wenn es aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist, die wöchentliche Unterrichtseinheit von 60 Minuten in zweimal 30 Minuten aufzuteilen.
Monatspauschale für 60 Min. Unterricht pro Woche • 240,00 €
Die Monatspauschale für 60 Min. Unterricht pro Woche ist ca. 35% preiswerter als die Einzelstunde à 60 Min.
Monatspauschale für 90 Min. Unterricht pro Woche • 320,00 €
Die Monatspauschale für 90 Min. Unterricht pro Woche ist ca. 35% preiswerter als eine einzelne Unterrichtseinheit à 90 Min.
Monatspauschale für 120 Min. Unterricht pro Woche • 390,00 €
Sinnvoll für Prüfungs- und Konzertvorbereitungen, oder wenn 2 Familienangehörige regelmäßigen Unterricht erhalten möchten.
Die Monatspauschale für 120 Min. Unterricht pro Woche ist ca. 36% preiswerter als eine einzelne Unterrichtseinheit à 120 Min.
Monatspauschale für 180 Min. Unterricht pro Woche • 480,00 €
Sinnvoll für Prüfungs- und Konzertvorbereitungen, oder wenn 3 Familienangehörige regelmäßigen Unterricht erhalten möchten.
Die Monatspauschale für 180 Min. Unterricht pro Woche ist 20% preiswerter als die entsprechende Anzahl von Monatspauschalen à 60 Min.
Sonstige Leistungen
Gruppenunterricht, Workshops, Seminare etc.
auf Anfrage
Beratung, Begutachtung • 80,00 €/Stunde
Honorar-Abrechnung nach Zeitaufwand
In den Preisen ist die derzeit gültige Mehrwertsteuer (19%) enthalten. Sonderkonditionen für Studenten auf Anfrage
Das Kleingedruckte (Geschäftsbedingungen)
Regelungen für einzelne Unterrichtseinheiten und 10er-Blöcke
Der Unterricht findet nach terminlicher Vereinbarung statt. Der Unterrichtsort ist Köln-Südstadt, Mainzer Str. 25 bzw. Bonn-Beuel, Johann-Link-Str. 22.
Das Honorar für einzelne Unterrichteinheiten ist zum jeweiligen Unterrichtstermin zu bezahlen.
Kann der Unterrichts-Termin nicht wahrgenommen werden, muß der Termin spätestens 48 Std. vorher per E-Mail storniert werden. Im anderen Falle ist das Unterrichts-Honorar in voller Höhe fällig.
Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Eine Kündigungsfrist besteht nicht.
Regelungen für Monatspauschalen
Der Unterricht findet, soweit nicht anders vereinbart, einmal wöchentlich statt. Der Unterrichtsort ist Köln-Südstadt, Mainzer Str. 25 bzw. Bonn-Beuel, Johann-Link-Str. 22.
Das Honorar für Monatspauschalen ist bis zum 10. des jeweiligen Unterrichtsmonats zu zahlen.
Tag und Uhrzeit des Unterrichts werden zu Vertragsbeginn, bzw. zu Beginn eines jeden Schuljahres in beiderseitigem Einvernehmen festgelegt. Abweichende Terminabsprachen sind im Einzelfall möglich; es besteht jedoch für beide Parteien kein Anspruch auf Verlegung der Unterrichtsstunden.
Der Unterricht findet ganzjährig statt, jedoch nicht an den gesetzlichen Feiertagen sowie zu Weiberfastnacht, am Rosenmontag und in der Zeit zwischen dem 24. und 31. Dezember. Fällt der Unterricht wegen Verschulden des Lehrers aus und kann nicht nachgeholt oder anderweitig kompensiert werden, wird das anteilige Honorar (1/4 bzw. 1/5 des Monatshonorars) zurückerstattet.
Bei Ausfall des Unterrichts aus Gründen, die der Lehrer nicht zu verantworten hat (Abwesenheit des Schülers wegen Versäumnis, Ferien oder Krankheit), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Verlegung der Unterrichtsstunde.
Der Vertrag kann von beiden Parteien zum Monatsende ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum jeweiligen Monatsende. Die Kündigung muß in jedem Falle schriftlich erfolgen.